Michael Faschinger
2004-12-03 12:24:05 UTC
Hallo!
Danke für die Antworten auf mein letztes Posting, die Antwort des
Bezirksamts ist einen Tag später gekommen.
Ich hab nun noch eine Frage zum Verpflegungsgeld: Ich habe Dienstzeiten
von 6-14 oder 14-22 Uhr, es fällt also zeitlich nur eine Hauptmahlzeit
in den jeweiligen Dienst (ich halts nicht aus, bis zwei nix zu essen :).
Ich bekomme von meiner Einrichtung ca. € 80 pro Monat Verpflegungsgeld,
was IMHO doch ein bisserl wenig ist (Angabe bei der Einführung: Erster
österreichischer Grundsatz: "Des woa schu imma so!"). Ausgehend davon,
dass ich an durchschnittlich 9 Tagen im Monat keinen Dienst habe und an
den restlichen 21 Tagen nur eine Hauptmahlzeit bekomme, komme ich auf 39
Mahlzeiten oder 20 Tage, an denen ich mich selbst versorgen muss. Der
VfGH empfiehlt ja AFAIK einen Betrag zwischen €11,26 und €13,60, die 80
Euro gehen sich also beim besten Willen nicht einmal für die 9 Tage aus,
an denen ich keinen Dienst habe.
Von der Einrichtug wird das - habe ich gehört - so begründet, dass wir
auch ausserhalb unserer Dienstzeiten die Möglichkeit haben, in der
Einrichtung zu essen (außer am Wochenende). Ich wohne ja noch relativ
nah bei der Einrichtung, einige Kollegen haben aber Anfahrtszeiten > 30
Minuten, da ist es doch viel verlangt, für jede Mahlzeit in die
Einrichtung zu fahren - diese Möglichkeit wird also von kaum jemandem
wahrgenommen. Ist es zumutbar, von uns zu verlangen, für jede Mahlzeit
in die Einrichtung zu kommen?
Danke für die Infos, mfg Michael
Danke für die Antworten auf mein letztes Posting, die Antwort des
Bezirksamts ist einen Tag später gekommen.
Ich hab nun noch eine Frage zum Verpflegungsgeld: Ich habe Dienstzeiten
von 6-14 oder 14-22 Uhr, es fällt also zeitlich nur eine Hauptmahlzeit
in den jeweiligen Dienst (ich halts nicht aus, bis zwei nix zu essen :).
Ich bekomme von meiner Einrichtung ca. € 80 pro Monat Verpflegungsgeld,
was IMHO doch ein bisserl wenig ist (Angabe bei der Einführung: Erster
österreichischer Grundsatz: "Des woa schu imma so!"). Ausgehend davon,
dass ich an durchschnittlich 9 Tagen im Monat keinen Dienst habe und an
den restlichen 21 Tagen nur eine Hauptmahlzeit bekomme, komme ich auf 39
Mahlzeiten oder 20 Tage, an denen ich mich selbst versorgen muss. Der
VfGH empfiehlt ja AFAIK einen Betrag zwischen €11,26 und €13,60, die 80
Euro gehen sich also beim besten Willen nicht einmal für die 9 Tage aus,
an denen ich keinen Dienst habe.
Von der Einrichtug wird das - habe ich gehört - so begründet, dass wir
auch ausserhalb unserer Dienstzeiten die Möglichkeit haben, in der
Einrichtung zu essen (außer am Wochenende). Ich wohne ja noch relativ
nah bei der Einrichtung, einige Kollegen haben aber Anfahrtszeiten > 30
Minuten, da ist es doch viel verlangt, für jede Mahlzeit in die
Einrichtung zu fahren - diese Möglichkeit wird also von kaum jemandem
wahrgenommen. Ist es zumutbar, von uns zu verlangen, für jede Mahlzeit
in die Einrichtung zu kommen?
Danke für die Infos, mfg Michael