Discussion:
Frage bezüglich Auslandsaufenthalt
(zu alt für eine Antwort)
juergen
vor 20 Jahren
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Hallo Leute,

ich hätte ein Frage bezüglich der rechtlichen Lage wenn man ins Ausland
geht um zu arbeiten, aber seinen Präsenz/Zivildienst noch nicht
abgeleistet hat.

Darf man dann trotzdem nach Österreich einreisen ?? und wenn ja, wie
lange darf man sich in Österreich aufhalten ???

Muss man den Aufenthalt wo melden ???

wäre für Info sehr dankbar

Jürgen
Florian Burger
vor 20 Jahren
Permalink
Post by juergen
ich hätte ein Frage bezüglich der rechtlichen Lage wenn man ins Ausland
geht um zu arbeiten, aber seinen Präsenz/Zivildienst noch nicht
abgeleistet hat.
Darf man dann trotzdem nach Österreich einreisen ??
Natürlich.
Post by juergen
und wenn ja, wie
lange darf man sich in Österreich aufhalten ???
Solange du möchtest.
Post by juergen
Muss man den Aufenthalt wo melden ???
Ja, beim Bundesministerium für Inneres und bei der jeweiligen örtlich
zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat)
ist die Verlegung des Aufenthaltes in das Ausland zu melden, wenn der
Aufenthalt für länger als sechs Monate ins Ausland verlegt wird. Die
Rückkehr in das Inland ist dem Bundesministerium für Inneres binnen drei
Wochen zu melden (§ 56 Abs 2 ZDG).

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
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