Discussion:
Erlaubte Tätigkeiten & Gewinnorientierte Einrichtung
(zu alt für eine Antwort)
Michael Faschinger
2004-12-21 23:13:32 UTC
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Hallo!
Im ZdG steht ja bei §4, Absatz 2:
<zitat>
In Betracht kommen Einrichtungen
1. des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
2. sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder
3. sonstiger juristischer Personen, die nicht auf Gewinn berechnet sind
und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.
</zitat>
Mit juristischen Personen unter Punkt 3 sind idR Vereine wie das Rote
Kreuz gemeint, oder? (Ich bin kein Jurist) Ich arbeite nun in einer
Einrichtung, die als GmbH organisiert ist, für mich ist eine GmbH an
sich eine "auf Gewinn berechnete" Einrichtung - ist das eine flasche
Sichtweise meinerseits oder können auch GmbHs unter Punkt 3 fallen?

Weiters habe ich eine Frage zu den Tätigkeiten, zu denen Zivis
herangezogen werden dürfen. Mir kommt vor, dass ich irgendwo im ZdG
gelesen habe, dass man als Zivi nur (grob gesagt) soziale, der
Gemeinschaft dienende Arbeit leisten darf, nur ausnahmsweise darf man zu
anderen Tätigkeiten herangezogen werden - hab ich mich da verlesen oder
stimmt das?
Konkret werden bei uns drei Zivis als "Hausmeister" eingesetzt (es gibt
zwei tatsächliche Hausmeister + 3 Zivis in diesem Bereich. Weiters wird
ein Großteil unserer Zivis in den Sommerferien (Juli-September) dazu
herangezogen, Räume auszumalen, Möbel zu reparieren, ..., weil in dieser
Zeit keine Klienten im Haus sind und die Einrichtung eigentlich
geschlossen ist. Ist diese Vorgangsweise rechtens?
Danke vielmals für Eure Antworten, mfg Michael
Florian Burger
2004-12-22 20:45:41 UTC
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Post by Michael Faschinger
Mit juristischen Personen unter Punkt 3 sind idR Vereine wie das Rote
Kreuz gemeint, oder? (Ich bin kein Jurist) Ich arbeite nun in einer
Einrichtung, die als GmbH organisiert ist, für mich ist eine GmbH an
sich eine "auf Gewinn berechnete" Einrichtung - ist das eine flasche
Sichtweise meinerseits oder können auch GmbHs unter Punkt 3 fallen?
Es können auch GmbH Zivildiensteinrichtungen werden, denn nicht jede GmbH
ist auf Gewinn berechnet. Anders als Vereine *können* sie auch Gewinn
berechnet sein, müssen es aber nicht. Insbesondere werden viele
Krankenanstalten mittlerweile von GmbH geführt, weil sie von der
Gemeinde- oder Länderverwaltung ausgegliedert wurden. Letztlich ist im
Einzelfall zu beurteilen, ob die juristische Person auf Gewinn berechnet
ist oder nicht.
Post by Michael Faschinger
Weiters habe ich eine Frage zu den Tätigkeiten, zu denen Zivis
herangezogen werden dürfen. Mir kommt vor, dass ich irgendwo im ZdG
gelesen habe, dass man als Zivi nur (grob gesagt) soziale, der
Gemeinschaft dienende Arbeit leisten darf, nur ausnahmsweise darf man
zu anderen Tätigkeiten herangezogen werden - hab ich mich da verlesen
oder stimmt das?
Der Tätigkeitsbereich für den einzelnen Zivildienstleistenden ergibt sich
aus seinem Zuweisungsbescheid. Generell bestimmt § 3 Abs 1 ZDG, dass
Zivildienstpflichtige zu Dienstleistungen heranzuziehen sind, "die der
Zivilen Landesverteidigung oder sonst dem allgemein Besten dienen und den
Zivildienstpflichtigen ähnlich wie der Wehrdienst den Wehrpflichtigen
belasten; sie dürfen nicht in der Anwendung von Gewalt gegen Menschen
bestehen". Insgesamt aus dem ZDG geht die Bundesverwaltung davon aus,
dass Zivildienstleistende lediglich zu Hilfsdiensten einzusetzen sind.
Post by Michael Faschinger
Konkret werden bei uns drei Zivis als "Hausmeister" eingesetzt (es
gibt zwei tatsächliche Hausmeister + 3 Zivis in diesem Bereich.
Der Zivilen Landesverteidigung wird auch durch die Aufrechterhaltung der
Infrastruktur gedient.
Post by Michael Faschinger
Weiters wird ein Großteil unserer Zivis in den Sommerferien
(Juli-September) dazu herangezogen, Räume auszumalen, Möbel zu
reparieren, ..., weil in dieser Zeit keine Klienten im Haus sind und
die Einrichtung eigentlich geschlossen ist. Ist diese Vorgangsweise
rechtens?
Einschlägig ist hier der Zuweisungsbescheid, der -- so nehme ich an --
lediglich von Hilfsdiensten spricht. Hilfsdienste sind dabei
unterstützende Dienste, die unter Aufsicht durchgeführt werden. Räume
ausmalen oder Möbel reparieren gehört noch dazu, komplette Renovierungen
durchführen wohl nicht mehr.

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Michael Faschinger
2004-12-26 23:54:45 UTC
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Danke vielmals, bin wieder ein Stück gescheiter :)

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