Michael Faschinger
2004-12-21 23:13:32 UTC
Hallo!
Im ZdG steht ja bei §4, Absatz 2:
<zitat>
In Betracht kommen Einrichtungen
1. des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
2. sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder
3. sonstiger juristischer Personen, die nicht auf Gewinn berechnet sind
und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.
</zitat>
Mit juristischen Personen unter Punkt 3 sind idR Vereine wie das Rote
Kreuz gemeint, oder? (Ich bin kein Jurist) Ich arbeite nun in einer
Einrichtung, die als GmbH organisiert ist, für mich ist eine GmbH an
sich eine "auf Gewinn berechnete" Einrichtung - ist das eine flasche
Sichtweise meinerseits oder können auch GmbHs unter Punkt 3 fallen?
Weiters habe ich eine Frage zu den Tätigkeiten, zu denen Zivis
herangezogen werden dürfen. Mir kommt vor, dass ich irgendwo im ZdG
gelesen habe, dass man als Zivi nur (grob gesagt) soziale, der
Gemeinschaft dienende Arbeit leisten darf, nur ausnahmsweise darf man zu
anderen Tätigkeiten herangezogen werden - hab ich mich da verlesen oder
stimmt das?
Konkret werden bei uns drei Zivis als "Hausmeister" eingesetzt (es gibt
zwei tatsächliche Hausmeister + 3 Zivis in diesem Bereich. Weiters wird
ein Großteil unserer Zivis in den Sommerferien (Juli-September) dazu
herangezogen, Räume auszumalen, Möbel zu reparieren, ..., weil in dieser
Zeit keine Klienten im Haus sind und die Einrichtung eigentlich
geschlossen ist. Ist diese Vorgangsweise rechtens?
Danke vielmals für Eure Antworten, mfg Michael
Im ZdG steht ja bei §4, Absatz 2:
<zitat>
In Betracht kommen Einrichtungen
1. des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
2. sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder
3. sonstiger juristischer Personen, die nicht auf Gewinn berechnet sind
und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.
</zitat>
Mit juristischen Personen unter Punkt 3 sind idR Vereine wie das Rote
Kreuz gemeint, oder? (Ich bin kein Jurist) Ich arbeite nun in einer
Einrichtung, die als GmbH organisiert ist, für mich ist eine GmbH an
sich eine "auf Gewinn berechnete" Einrichtung - ist das eine flasche
Sichtweise meinerseits oder können auch GmbHs unter Punkt 3 fallen?
Weiters habe ich eine Frage zu den Tätigkeiten, zu denen Zivis
herangezogen werden dürfen. Mir kommt vor, dass ich irgendwo im ZdG
gelesen habe, dass man als Zivi nur (grob gesagt) soziale, der
Gemeinschaft dienende Arbeit leisten darf, nur ausnahmsweise darf man zu
anderen Tätigkeiten herangezogen werden - hab ich mich da verlesen oder
stimmt das?
Konkret werden bei uns drei Zivis als "Hausmeister" eingesetzt (es gibt
zwei tatsächliche Hausmeister + 3 Zivis in diesem Bereich. Weiters wird
ein Großteil unserer Zivis in den Sommerferien (Juli-September) dazu
herangezogen, Räume auszumalen, Möbel zu reparieren, ..., weil in dieser
Zeit keine Klienten im Haus sind und die Einrichtung eigentlich
geschlossen ist. Ist diese Vorgangsweise rechtens?
Danke vielmals für Eure Antworten, mfg Michael