f***@gmail.com
2006-04-09 19:51:16 UTC
Hallo!
Ehem. Zivildiener (seit 2000) haben ja jetzt mit einem neuen Gesetz
Anspruch auf eine Nachzahlung des Verpflegungsgeldes.
Wie wird die Höhe der Nachzahlung berechnet? Muss man dazu einen
Antrag auf Feststellung des Verpflegungsgeldes gestellt haben oder ist
das davon unabhängig? Ich hab diesen Antrag während meiner
Zivildienstzeit leider nicht gestellt.
mfg
Franz
Ehem. Zivildiener (seit 2000) haben ja jetzt mit einem neuen Gesetz
Anspruch auf eine Nachzahlung des Verpflegungsgeldes.
Wie wird die Höhe der Nachzahlung berechnet? Muss man dazu einen
Antrag auf Feststellung des Verpflegungsgeldes gestellt haben oder ist
das davon unabhängig? Ich hab diesen Antrag während meiner
Zivildienstzeit leider nicht gestellt.
mfg
Franz